Das interdisziplinäre Tätigkeitsfeld des Haftungsrechts erfordert die Vernetzung mit Kollegen anderer Fachrichtungen und umfassende Erfahrungswerte. Daher schätze ich die Kooperation mit verschiedenen Kollegen, die mir auch in Zweifelsfällen eine neue Blickrichtung auf den Fall ermöglichen können.

Die Kooperation stellt auch eine wichtige Ressource dar, wenn es um Eilanträge, z.B. dinglicher Arrest oder einstweilige Verfügung geht, an denen mehrere Anwälte gleichzeitig arbeiten müssen.

Hierbei tauchen viele Fallstricke auf, die ein Vier-Augen-Prinzip erforderlich machen. Auch wenn Mandanten eine Zweitmeinung wünschen, bietet sich die Einbeziehung von Kollegen aus der Kooperation an.

Dr. Gregor Gysi

CCSD-Law

Kanzlei Schiebe & Collegen