Mit der Kanzlei Schiebe & Collegen arbeite ich regelmäßig in Fällen von Insolvenzstraftaten, insbesondere Kriminalinsolvenzen und damit einhergehende Vermögenseinziehung zusammen.
Die Kanzlei Schiebe & Collegen wird regelmäßig und in großem Umfang von Gerichten mit der Führung von Insolvenzverfahren beauftragt.
Hierzu gehören auch Insolvenzverfahren mit strafrechtlichem Hintergrund, so z.B. der S&K-Prozess. Hier ging es um einen Kapitalanlagebetrug mit über In diesem Großverfahren habe ich gemeinsam mit den Insolvenzverwaltern von Schiebe & Collegen unterschlagene Gelder an die Insolvenzmasse zurückführen können.
Meine Expertise liegt in diesen Verfahren ganz klar auf der strafrechtlichen Ebene, die die Einziehung von Vermögenswerten betrifft. Das Verfahren ist in der Strafprozessordnung und im Strafgesetzbuch geregelt, die Ansprüche resultieren aus dem Zivilrecht, insbesondere dem Deliktsrecht. Hier kann ich optimal an der Schnittstelle von Strafrecht und Zivilrecht, insbesondere auch im Zivilprozessrecht tätig werden.